20.02.2022

Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ist in der Fassung 2021/1 über die Internetseite des DIBt veröffentlicht worden !

Die am 17.01.2022 und mit Druckfehlerberichtigung vom 04.März 2022 veröffentlichte Fassung der MVV TB 2021/1 kann auf der Internetseite des DIBt heruntergeladen werden:
- link zur MVV  TB
2021/1 :  

- link zur MVV  TB 2020/2 :  

- link zur MVV  TB 2020/1 :  

- link zur MVV  TB 2019/1 :  

 

Unter der laufenden Nr. C 3.30 werden die Abdichtungen für Fugen und Übergänge in bzw. auf wasserdichten Bauteilen u.a. aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand im erdberührten Bereich geregelt. Die Übergänge sind im Teil 1 der PG-FBB mit enthalten und die Abdichtungen für Bewegungsfugen werden über den Teil 2 der PG-FBB geregelt. Somit bilden allein die PG-FBB Teil 1 und Teil 2 in den nachstehenden Ausgaben die aktuelle bauaufsichtliche Grundlage für die Ausstellung der abP´s.

Auszug aus der "MVV-TB 2021/1" -Abschnitt C 3.30 (Teil 1 verändert zur MVV-TB 2020/2; für Teil 2 gilt noch die Ausgabe 2017)

 

Die Fassung 2021/1 muss in den einzelnen Ländern eingeführt werden. Je nach eingeführter Regelung, können die abP´s erst von den Prüfstellen auf der Grundlage der Ausgabe 2021/1 erstellt werden, wenn die MVV TB im jeweiligen Bundesland eingeführt ist, in dem sich das Herstellwerk befindet oder bei ausländischen Antragstellen und für das Land Niedersachsen vom Ministerium vorgegeben, wenn es im Bundesland der anerkannten Prüfstelle eingeführt ist.
Einen Überblick über den Stand der Umsetzung in den Ländern erhalten Sie über eine vom DIBt geführte Liste:
- Umsetzung bzw. Einführung der MVV TB :